Eigenüberwachung von Betonen der Überwachungsklassen 2 und 3
Als Prüfstelle E+W erfüllen wir die Anforderungen an eine ständige Prüfstelle im Sinne der DIN 1045.
Dadurch sind wir befähigt, die für Bauunternehmungen erforderliche Eigenüberwachung bei Betonen der Überwachungsklassen 2 und 3 (ab C30/37 bzw. Betone mit besonderen Eigenschaften) durchzuführen.
Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich zeigt: Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit bringt die besten Erfolge.
Dieses Credo verfolgen wir ebenso im Umgang mit den fremdüberwachenden Stellen - von der Anmeldung der Baumaßnahme bis zur erfolgreichen Übergabe der Abschlussdokumentation.
- Beratung der Bauunternehmung über die erforderlichen Prüfungen und Abläufe für den Einbau von Beton der Überwachungslassen 2 und 3
- Selbständige Abwicklung der Eigenüberwachung im Auftrag der Bauunternehmung inklusive aller Formalitäten
- Anmeldung der Baumaßnahme beim Fremdüberwacher
- Betontechnologen und Bauingenieure als Ansprechpartner für die Bauunternehmung und den Fremdüberwacher
- Erstellung Abschlussdokumentation und Übergabe an den Fremdüberwacher
- Durchführung aller im Rahmen der Eigenüberwachung erforderlichen Frisch- und Festbetonprüfungen durch erfahrene Baustoffprüfer, insbesondere für
- Normalbeton und Schwerbeton ab C30/37
- Leichtbeton aller Rohdichteklassen
- Luftporenbeton (LP-Beton)
- Wasserundurchlässiger Beton (WU-Beton) nach DAfStB-Richtlinie
- Stahlfaserbeton L2 > 1,2 nach DAfStB-Richtlinie
- Beton beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (FD und FDE-Beton) nach DAfStB-Richtlinie
- Beton für hohe Gebrauchstemperaturen <250°C nach DAfStB-Richtlinie
- Verzögerter Beton >3 Stunden nach DAfStb-Richtlinie
- Selbstverdichtender Beton (SVB)
Selbstverständlich führen wir ebenso Materialprüfungen außerhalb der Überwachungsklassen 2 und 3 zur Qualitätssicherung der Baumaßnahme nach Vereinbarung durch.